Arbeitsrecht und Datenschutz
Mit 24. Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Es wurde ein gänzlich neues Regelungswerk geschaffen, unter anderem mit dem Ziel, den Datenschutz in jedem Unternehmen zu einem Hauptthema zu machen. Instrument dafür sind hohe Strafen: Mit der ab 25. Mai 2018 direkt in ganz Europa anzuwendenden Verordnung drohen Privatpersonen und Unternehmen Pönalen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem was höher ist. In Österreich, wo die Höchstgrenze für datenschutzrechtliche Verwaltungsstrafen bis dahin 25.000 Euro betrug, bedeutet das einen sprunghaften Anstieg um mindestens das 800-fache. Viele der Pflichten treffen nicht nur große Unternehmen, sondern auch Mittel-, Klein- und Kleinstunternehmen. Dabei ist nicht nur auf die Einhaltung aller Verpflichtungen gegenüber Kunden und Partnern, sondern auch den eigenen Arbeitnehmern zu achten. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihren Betrieb datenschutzfit zu machen. Viele Punkte lassen sich relativ leicht umsetzen, andere wiederum benötigen jedoch eine gewisse Vorlaufzeit. Angesichts der horrenden Strafen muss jedes Unternehmen die jeweils notwendigen Schritte rechtzeitig vorbereiten und umsetzen.
Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
- Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen, auch in Hinblick auf datenschutzrechtliche Vorgaben und Know-How-Schutz
- Arbeitsrechtliche Prüfung von unternehmensinternen Maßnahmen
- Beratung und Vertretung bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen
- Entwurf von individuell angepassten Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen und sonstigen datenschutzrechtlichen Dokumenten und Verträgen
- Entwurf und Prüfung von Auftragsverarbeiterverträgen
- Unterstützung bei Übermittlung und Aufbewahrung personenbezogener Daten ins und im Ausland
- Unterstützung und Beratung bei Betroffenenrechten, insbesondere Auskunftsersuchen
- Betreuung und rechtliche Beratung bei allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten im Unternehmensbereich